Нотариальный перевод документов

Нотариальный перевод документов

Was ist notarielle Übersetzung und wofür braucht man sie?

Notarielle Übersetzung (notariell beglaubigte Übersetzung) ist eine von einem ausgebildeten Übersetzer verfasste Übersetzung, die nachfolgend von einem Notar beglaubigt wird. Der zuständige Notar ist verpflichtet, den Übersetzer in die entsprechende Urkundenrolle einzutragen sowie seine Unterschrift und seinen Hochschulabschluss im Bereich Sprachwissenschaft zu beglaubigen.
Die notarielle Übersetzung, sowie die Anbringung der Apostille und Legalisation durch konsularische Vertretung, ist das Verfahren, dass eine Urkunde geltend macht. Die notarielle Beglaubigung der Übersetzung von auswärtigen Urkunden ist dann erforderlich, wenn Sie beabsichtigen, die Unterlagen in erster Linie bei den Staatsbehörden oder auch ggf. beim Arbeitgeber, vorzulegen.
Die auswärtigen Staatsangehörigen sind verpflichtet, über eine notarielle Übersetzung ihrer Unterlagen in russische Sprache zu verfügen, da gemäß Art. 68 Punkt 1 der Verfassung der Russischer Föderation die „russische Sprache die Amtssprache der Russischen Föderation“ ist, „die auf ihrem ganzen Territorium zu gelten hat“. Die Unterlagen in Fremdsprache sind für die Vorlage bei den russischen Behörden unzulässig.
Die RF-Staatsangehörigen sind ihrerseits auch verpflichtet, die notarielle Übersetzung ihrer Unterlagen in die jeweilige Sprache zu haben, um sie bei Behörden eines entsprechenden Staats vorlegen zu können.

Welche Unterlagen werden gewöhnlich mit nachfolgender notarieller Beglaubigung übersetz?

Pässe:

Innenpass;
Reisepass.

Urkunden:

Geburtsurkunde;
Heiratsurkunde;
Namensänderungsurkunde;
Vaterschaftsanerkennungsurkunde;
Sterbeurkunde.
Bescheinigungen, Bestätigungen, Zeugnisse usw.:

Bestätigung der Meldung;
Polizeiliches Führungszeugnis (Strafregisterbescheinigung);
Bestätigung der Aufenthaltserlaubnis;
Einkommensbescheid;
Auskünfte für Botschaften beim Antrag auf Visum;
Bankbescheinigung.

Medizinische Unterlagen:

Ärztliche Bescheinigung;
Krankenblatt;
Krankschein;
Ärztlicher Beschluss.
Geschäfts- bzw. Handelsunterlagen:

Statut eines Unternehmens;
Gründungsunterlagen;
Tagungsprotokoll;
Mietvertrag;
Rechnungsstellung;
Diverse Transportunterlagen, z.B. Frachtbrief.
Bildungsunterlagen:

Abschusszeugnis über mittlere Schulbildung und dazugehörige Beilage;
Diplom über absolvierte Hochschulbildung und dazugehörige Beilage;
Studienbestätigung aus einer Bildungseinrichtung;
Notenabschrift, Zensuren-Abschrift;
Beurteilung vom Studienort oder aus der Schule.
Arbeitsunterlagen:

Arbeitsbuch bzw. Beschäftigungsnachweis;
Bericht über die Gehaltsauszahlung;
Arbeitsplatzbestätigung;
Einkommensbescheid;
Gerichtsunterlagen:

Gerichtsurteil;
Gerichtsbeschluss;
Gerichtsentscheidung;
Berufungsklage;
diverse Anträge.
Andere Unterlagen:

Militärausweis;
Führerschein;
Fahrzeugbrief;
Rentnerausweis, Rentenschein;
Versicherungspolizze;
Ausreisegenehmigung für ein minderjähriges Kind
Diverse Zertifikate und Ausweise.
Anforderungen an die Unterlagen, die notariell beglaubigt werden

Nach Art. 45 Kap. XIII „Grundsätze der Gesetzgebung der Russischen Föderation über Notariatswesen“, in einigen Fällen ist der Notar verpflichtet, die Ausführung von notariellen Handlungen zu verweigern, z.B.:

falls ein Dokument Radierungen, Beischreibungen, durchgestrichene Wörter und nicht abgesprochene Korrekturen beinhaltet;
falls die Angaben ins Dokument mit einem Bleistift eingetragen wurden;
falls in den Unterlagen, die zu dem zu beglaubigenden Geschäft zählen, die Angaben des Datums nicht in Wörtern eingetragen sind oder wenn diese Unterlagen keine Bezeichnungen von juristischen Personen in abgekürzter Form enthalten;
falls bei Dokumenten, deren Umfang über eine Seite beträgt, die Seitennummerierung fehlt und das Dokument selbst weder genäht noch gestempelt ist.
Sie können die digitale Version Ihrer Urkunde an uns Senden. Nutzen Sie dafür unserem Online-Bestellung-Formular. Unsere Manager/-innen werden Sie über alle Ihre mit dem Dokument verbundenen Fragen beraten sowie auch die Möglichkeit dessen notariellen Übersetzung einschätzen.

Regelwerk zur Urkundenübersetzung

Die Übersetzung einer Urkunde, die nachfolgend notariell zu beglaubige ist, wird beim Übersetzungsbüro „Azbuka“ folgenderweise ausgefertigt:

Oben steht die Beschriftung: Die Übersetzung aus der „Quellsprache“ in „Ausgangssprache“. Bei Übersetzungen aus der Fremdsprache ins Russische reicht die Beschriftung nur in russischer Sprache aus;
Enthält das Originaldokument diverse graphische Symbole, so sind sie in der Übersetzung zu bezeichnen und zu beschreiben;
Sämtlicher Eigennamen, darunter Familiennamen, Adressen, Unternehmensbezeichnungen sind in die russische Sprache zu transliterieren bzw. umzuschreiben;
Alle Siegel, Stempel, Personenunterschriften sind vollständig zu übersetzen;
Bei Niederschrift der Familiennamen ist es notwendig, die jeweilige Niederschrift im Reisepass oder in der Geburtsurkunde zu berücksichtigen. Sollte diese Möglichkeit fehlen, so erfolgt die Transliteration gemäß den gültigen Anforderungen (insbesondere den Anforderungen an die Transliteration, verfasst durch die Verwaltung des Föderalen Migrationsdienstes der Russischen Föderation);
Nicht übersetzt werden dabei die Serien und Nummern von Pässen, Nummern der Formulare, Postleitzahlen usw.