Апостилирование документов

Апостилирование документов

Was ist die Apostille?

Anbringung der Apostille (Setzung des Stempels „Apostille“) – bedeutet erleichterte Form der Legalisation von Unterlagen zur Einreichung bei Behörden der Staaten, die am Haager Übereinkommen beteiligt sind („Haager Konferenz Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisierung, vom 5. Oktober 1961“).
Dieses Übereinkommen sieht ein Sonderzeichen (ein Stempel) vor, das (der) auf die in einem Staat ausgestellten öffentlichen Urkunden gesetzt wird, damit diese auch im jeweiligen auswärtigen Staat gelten können. Zur Anbringung der „Apostille“ hat man notwendigerweise die Originalunterlagen einzureichen, wobei in Einzelfällen die Apostille auf die notariell beglaubigten Fotokopien der Unterlagen angebracht werden kann.
Durch die Apostille werden Namensunterschrift, Eigenschaften der zu unterzeichneten Person sowie ggf. auch die Echtheit des Stempels oder Siegels, der auf Urkunde gesetzt wurde. Unterlagen, die mit der Apostille in einem der Staaten – Teilnehmer des Übereinkommens beglaubigt wurden, werden in den anderen Staaten – Teilnehmern des Übereinkommens unbeschränkt akzeptiert.
Das Verfahren zur Anbringung der Apostille erfolgt im Rahmen des Bereichs nur einer Behörde, wodurch das Beglaubigungsverfahren im Vergleich mit der Legalisation durch konsularische Vertretung wesentlich erleichtert werden kann.

Doppelte Apostille

Um die Urkunden zu legalisieren, verlangen einige Staaten die Setzung der doppelten „Apostille“ Das heißt:

Zuerst wird die Apostille an die Originale der jeweiligen Urkunden angebracht.
Danach erfolgt die notarielle Übersetzung der Unterlagen in die benötigte Sprache.
Schließlich wird die „Apostille“ auch auf die notarielle Übersetzung gesetzt.
So ein doppeltes Verfahren ist erforderlich für einige Länder-Teilnehmer der Haager Konferenz, z.B. Österreich, Frankreich, Schweiz, Belgien.