Консульская легализация

Консульская легализация

Was ist die Legalisation durch konsularische Vertretung?

Legalisation durch konsularische Vertretung heißt die Legalisation von Unterlagen, die zur Vorlage bei der Behörden derjenigen Staaten bestimmt sind, die an der Haager Konferenz nicht beteiligt sind (Kanada, Ägypten, Saudi Arabien, Syrien, Vereinigte Arabische Emiraten, Jordanien, Iran, Irak, Kuwait, Katar, Philippinen, Großteil der Verwaltungsbezirke in China, Taiwan, Brasilien, Uruguay, Costa Rica usw.). Das Legalisationsverfahren besteht aus einer schrittweisen Beglaubigung von Unterschriften der für die Ausstellung des Dokuments zuständigen Personen sowie der Siegel und Stempel, die an das Dokument gesetzt wurden. Im Unterschied zur Anbringung der Apostille ist die Legalisation durch konsularische Vertretung ein schrittmäßiges Verfahren, währenddessen das Dokument durch verschiedene Behörden geprüft wird: Justizministerium und dann Außenministerium der Russischen Föderation sowie konsularische Vertretung des jeweiligen Landes in der Russischen Föderation. Danach ist aber die Urkunde nur in dem Land rechtswirksam, mit dessen konsularischen Vermerk sie versehen ist. Dabei übernimmt der jeweilige Konsul keine Verantwortung für den Inhalt des Dokuments.

Legalisation durch konsularische Vertretung: Nichtkommerzielle Unterlagen

In der Regel besteht die Legalisation durch konsularische Vertretung von nichtkommerziellen Unterlagen (Schulabschlusszeugnis, Diplom, diverse Urkunden) aus den nachstehenden Schritten:

Erstellung der Fotokopie des Dokuments;
Notarielle Beglaubigung der Fotokopie;
Übersetzung der vom Notar beglaubigten Kopie in die Zielsprache;
Notarielle Beglaubigung der Unterschrift und der Fachausbildung des zuständigen Übersetzers;
Bestätigung der Unterschrift und des Siegels des Notars vom Justizministerium der Russischen Föderation;
Bestätigung der Unterschrift der verantwortlichen Dienstperson und des Siegels des Justizministerium vom Außenministerium der Russischen Föderation;
Vorlage der Dokumente bei Konsulat oder Botschaft des jeweiligen Staates, wo die eigentliche Legalisation der Urkunden stattfinden soll.
Legalisation durch konsularische Vertretung: Handelsunterlagen

Das Verfahren zur Legalisation von Handelsunterlagen (Verträge, Rechnungsstellungen, Konnossemente und andere Unterlagen, die in der Regel zur außenwirtschaftlichen Tätigkeit zählen) umfasst folgende Schritte:

Anbringung des Vermerks der Industrie- und Handelskammer der Russischen Föderation;
Eigentliche Legalisation des Dokuments bei Konsulat oder Botschaft des jeweiligen Staates